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   BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89   

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https://dejure.org/1990,4283
BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89 (https://dejure.org/1990,4283)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 2 AZR 580/89 (https://dejure.org/1990,4283)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 580/89 (https://dejure.org/1990,4283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - unzumutbare Lohnfortzahlungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzumutbare Lohnfortzahlungskosten als Kündigungsgrund einer krankheitsbedingten Kündigung - Prüfung der Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung - unzumutbare Lohnfortzahlungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 28) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Außerdem ist für die Frage, wann Lohnfortzahlungskosten eine Kündigung rechtfertigen, ganz erheblich auch ein Vergleich mit Arbeitnehmern, die eine vergleichbare Arbeit unter ähnlichen Bedingungen verrichten (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe; Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 -, aaO, zu B I 3 b, bb der Gründe).

    Dies gilt entgegen der Meinung der Revision generell, wie der Senat in der Grundsatzentscheidung vom 16. Februar 1989 (- 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25) noch einmal herausgestellt hat.

  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
    Außerdem ist für die Frage, wann Lohnfortzahlungskosten eine Kündigung rechtfertigen, ganz erheblich auch ein Vergleich mit Arbeitnehmern, die eine vergleichbare Arbeit unter ähnlichen Bedingungen verrichten (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe; Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 -, aaO, zu B I 3 b, bb der Gründe).

    Vielmehr ist im Rahmen einer auf den Einzelfall abzustellenden Interessenabwägung (BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe) wesentlich, ob - möglicherweise infolge der besonderen Situation am Arbeitsplatz - krankheitsbedingte Ausfälle auch bei anderen - arbeitsplatzbedingt vergleichbaren - Arbeitnehmern besonders häufig zu verzeichnen sind.

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
    Außerdem ist für die Frage, wann Lohnfortzahlungskosten eine Kündigung rechtfertigen, ganz erheblich auch ein Vergleich mit Arbeitnehmern, die eine vergleichbare Arbeit unter ähnlichen Bedingungen verrichten (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe; Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 -, aaO, zu B I 3 b, bb der Gründe).

    Vielmehr ist im Rahmen einer auf den Einzelfall abzustellenden Interessenabwägung (BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe) wesentlich, ob - möglicherweise infolge der besonderen Situation am Arbeitsplatz - krankheitsbedingte Ausfälle auch bei anderen - arbeitsplatzbedingt vergleichbaren - Arbeitnehmern besonders häufig zu verzeichnen sind.

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 28) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
    Die Revision bemängelt zu Unrecht, das Landesarbeitsgericht habe die Behauptung des Klägers, seine Erkrankungen besonders im Wirbelsäulenbereich seien auch auf betriebliche Ursachen zurückzuführen, die die Beklagte nach der Senatsrechtsprechung ohnehin entkräften müßte (Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27), ohne Beweisaufnahme als Vermutung der eigenen Bewertung zugrunde gelegt.
  • OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89

    Gesellschafter-Ausschließungen; Abschluss gerichtlicher Klärung; Hinausschieben

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
    Eine Massierung von gestörten Arbeitsverhältnissen in einem bestimmten betrieblichen Bereich erleichtert dem Arbeitgeber nicht eine krankheitsbedingte Kündigung (a.A.: Schwerdtner, DB 1990, 378 f. [OLG Stuttgart 11.12.1989 - 8 W 378/89]).
  • LAG Köln, 20.11.2013 - 11 Sa 462/13

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Selbst wenn man zu ihren Gunsten von gesundheitlich ungünstigen Arbeitsbedingungen ausgeht, wofür der von der Beklagten eingeräumte hohe Krankenstand von 15 % im K Betrieb sprechen kann (vgl.: BAG, Urteil vom 18.09.1986 - 2 AZR 638/85 - BAG, Urteil vom 10.05.1990 - 2 AZR 580/89 - m.w.N.), erklärt dies nicht den Umfang der Fehlzeiten der Klägerin, der erheblich über diesem Durchschnitt liegt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung

    Dabei ist nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses abzustellen (vgl. BAG 10. Mai 1990 - 2 AZR 580/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 31, Rn. 26-28).

    Ist auch bei den Kollegen die Quote der krankheitsbedingten Ausfälle besonders hoch, dann kann nur eine ganz erheblich höhere Ausfallquote eine Kündigung rechtfertigen und dies auch nur, wenn Überbrückungsmaßnahmen nicht erfolgreich oder nicht zumutbar gewesen sind (vgl. BAG 10. Mai 1990 - 2 AZR 580/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 31, Rn. 29, 30).

  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 15 Sa 768/04

    Beteiligung des Personalrats gem. §§ 92 Nr. 1; 79 Abs. 1 BPersVG; Kündigung wegen

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis ungestört verlaufen ist, ferner das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers; zu berücksichtigen ist auch, ob die Fehlzeiten des gekündigten Arbeitnehmers deutlich höher sind als die der Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -, DB 1989, 2075; Urteil vom 10.05.1990 - 2 AZR 580/89 -, EzA Nr. 31 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • LAG Hamm, 10.01.2008 - 15 Sa 110/05

    Kündigung wegen krankheitsbedingten Fehlzeiten

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis ungestört verlaufen ist, ferner das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers; zu berücksichtigen ist auch, ob die Fehlzeiten des gekündigten Arbeitnehmers deutlich höher sind als die der Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88, DB 1989, 2075; Urteil vom 10.05.1990 - 2 AZR 580/89, EzA Nr. 31 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • LAG Hamm, 09.03.2006 - 15 Sa 431/05

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis ungestört verlaufen ist, ferner das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers; zu berücksichtigen ist auch, ob die Fehlzeiten des gekündigten Arbeitnehmers deutlich höher sind als die der Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -, DB 1989, 2075; Urteil vom 10.05.1990 - 2 AZR 580/89 -, EzA Nr. 31 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 15 (19) Sa 507/04

    Personenbedingte Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis zunächst ungestört verlaufen ist, ferner das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers; zu berücksichtigen ist auch, ob die Fehlzeiten des gekündigten Arbeitnehmers deutlich höher sind als die der Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 -, DB 1989, 2075; Urteil vom 10.05.1990 - 2 AZR 580/89 -, EZA Nr. 31 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • ArbG Aachen, 13.02.2020 - 3 Ca 2694/19

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Krankheitsbedingte Kündigung

    Die Beklagte hat in der Vergangenheit regelmäßig mehr - teilweise deutlich mehr - als sechs Wochen Entgeltfortzahlung geleistet, was auf eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen hindeutet (vgl. BAG, Urt. v. 10.05.1990 - 2 AZR 580/89, EzA Nr. 31 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91

    Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung

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